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BBK 18/2002 S. 4244

Kreditinstitut; Refinanzierungszinsen als Betriebsausgaben

Nach dem IV B 2 – S 2241 – 8/98 stellen die den Banken aus der Darlehensgewährung zufließenden Zinsen Sonderbetriebseinnahmen dar und die Refinanzierungszinsen des Darlehens sind nach § 4 Abs. 4 EStG grundsätzlich Sonderbetriebsausgaben der beteiligten Bank. Die Refinanzierungszinsen sind nach diesem BMF-Schreiben regelmäßig auch dann Sonderbetriebsausgaben, wenn sie dem ausgereichten Darlehen nicht unmittelbar, sondern nur im Schätzungswege zugeordnet werden können, weil nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH für die Annahme von Sonderbetriebseinnahmen oder -ausgaben bereits ein (bloßer) Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb als einer Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 2 EStG genügte. Mit Urteil v. (BStBl II S. 577; BBK KN-Nr. 270/00) hat der BFH ...