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Darlehenszinsen als Betriebsausgaben bei Schenkungsvertrag
Wendet ein Gesellschafter einer KG seinem Kind unentgeltlich Geldbeträge zu, die das Kind dem Schenkungsvertrag zufolge der KG sogleich wieder als Darlehen zur Verfügung zu stellen hat, bleiben die angeblichen Darlehensbeträge Eigenkapital des Schenkers; die Darlehenszinsen sind keine Betriebsausgaben der KG. Nicht entschei-
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dend ist, ob die Verpflichtung des Beschenkten zum Abschluss des Darlehensvertrags mit der KG auf einer Schenkung unter einer Auflage, einer Bedingung oder einer anderweitigen vertraglichen Regelung beruht. Entscheidend ist, ob aus der Gestaltung und Abwicklung des Schenkungsvertrags und des Darlehensvertrags die freie Verfügbarkeit über den Schenkungsbetrag besteht (nrkr. , BFH-Az.: VIII R 46/00, EFG 2001 S. 881). ?Hinweis: Zum ...