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BBK 16/2001 S. 4139

Rückstellung für eine rechtlich entstandene Verbindlichkeit

Mit hat der BFH wie folgt entschieden: (a) Eine am Bilanzstichtag rechtlich entstandene Verbindlichkeit ist unabhängig vom Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung zu passivieren. (b) Es gibt keinen GoB, der gebietet, Aufwand in das Jahr zu verlagern, in welchem die Erträge erzielt werden, aus denen die Aufwendungen gedeckt werden sollen. ?Hinweis: Diese BFH-Entscheidung ist zur ausführlichen Besprechung in einer der nächsten BBK-Ausgaben vorgesehen.

[HI]