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BBK 16/2001 S. 4139

Abhängigkeit der Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung von der Bildung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 bis 7 EStG

Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG können nach der durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. (BGBl I S. 402) in § 7g Abs. 2 Nr. 3 EStG eingefügten Neuregelung nur in Anspruch genommen werden, wenn der Stpfl. für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines WG eine Rücklage nach § 7g Abs. 3 bis 7 EStG gebildet hat (Ansparabschreibung). Die Rücklage darf nach § 7g Abs. 3 EStG i. d. F. des StSenkG v. (BGBl I S. 1433) 40 v. H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten WG nicht überschreiten, und die am Bilanzstichtag insgesamt gebildeten Rücklagen dürfen je Betrieb des Stpfl. den Betrag von 300 000 DM (154 000 Euro) nicht übersteigen. Zur Abhängigkeit der Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung von der Bildung einer Ansparrücklage hat das wie folgt Stellung genommen: § 7g Abs. 2 Nr. 3 EStG führt zu keiner betragsmäßigen Begrenzung d...BStBl I S. 1441