Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 14/2003 S. 4323

Überentnahme trotz Unterentnahme im Wirtschaftsjahr

Wurden im Wj selbst nur Unterentnahmen getätigt, so kann gem. rkr. (EFG 2003 S. 831) dennoch eine Überentnahme i. S. von § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG vorliegen, die zur Beschränkung des Schuldzinsenabzugs führt, wenn in den vorangegangenen Wj Überentnahmen vorlagen, aus denen sich im Rahmen der Berechnung nach § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG eine Überentnahme ergibt.

[li]