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Gewährung eines zinslosen Darlehens
In der Gewährung eines zinslosen Darlehens ist nach dem eine freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbStG zu sehen (Anschluss an , BStBl 2003 II S. 23). Die Zuwendung eines Zinsvorteils aus der Gewährung eines unverzinslichen Darlehens für den Kauf eines Grundstücks stellt keine so genannte mittelbare Grundstücksschenkung dar.