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Keine erbschaftsteuerliche Gleichstellung zwischen Lebenspartnern und Ehegatten
Die Frage, ob Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft erbschaftsteuerlich als Ehegatten anzusehen sind und somit der Steuerklasse I unterliegen, hat das verneint. Weder der Wortlaut der Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes noch eine analoge Anwendung der Regelungen über die Ehepartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz böten eine Rechtsgrundlage für eine derartige Behandlung. Das Begehren der steuerlichen Privilegien lasse sich auch nicht aus Verfassungsrecht herleiten. Der Gesetzgeber habe seine Gestaltungsbefugnis nicht überschritten, wenn er steuerliche Privilegien der Ehegatten bei der Steuerklasse und dem Freibetrag nicht auch auf die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft übertragen hat. Die eingeräumte...