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FG Köln 18.09.2003 2 K 7435/00, IWB 3/2004 S. 820

Einkommensteuer | kein Erstattungsverfahren nach § 50 Abs. 5 Nr. 3 EStG bei nur mittelbaren Betriebsausgaben

(1) Ein ausländisches Unternehmen kann die für seine Rechnung nach § 50a Abs. 4 EStG einbehaltene und abgeführte Abzugsteuer nicht im Verfahren nach § 50 Abs. 5 Nr. 3 EStG erstattet erhalten, wenn es ganz überwiegend nur mittelbar mit dem inländischen Auftritt zusammenhängende BA geltend macht. (2) Das gesetzgeberische Verlangen nach der Unmittelbarkeit von BA verstößt nicht gegen europarechtliche Grundsätze. (3) Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom (Rs. C-234/01, „Gerritse„, DB 2003, S. 1360) keine Stellung zu der Frage genommen, ob die Nichtberücksichtigung im Ausland angefallener mittelbarer BA im Inland diskriminierend wirkt (, EFG 2004, S. 49). • Hinweis: Die Klin., ein portugiesisches Unternehmen, nahm im Streitjahr an einer in Deutschland, Irland und Großbritannien durchgeführten To...