Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Niedersachsen 16.07.2003 6 K 14/00, IWB 3/2004 S. 821

Gewerbesteuer | Reichweite der Eurowings-Entscheidung des EuGH

Die Hinzurechnung der Miet- und Pachtzinsen gem. § 8 Nr. 7 Satz 1 GewStG verstößt weder gegen Europarecht noch gegen Verfassungsrecht (Niedersächs. , EFG 2003, S. 1644). • Hinweis: Nach § 8 Nr. 7 Satz 1 GewStG ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen hinzuzurechnen, die für die Benutzung der nicht in Grundbesitz bestehenden und in fremdem Eigentum stehenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geleistet werden. Dies gilt grundsätzlich nicht, soweit die Miet- oder Pachtzinsen beim Vermieter oder Verpächter zur GewSt heranzuziehen sind (§ 8 Nr. 7 Satz 2 1. Halbsatz GewStG). Der (Rs. C-294/97, BStBl II 1999, S. 851 „Eurowings„) entschieden, dass die Regelung nicht mit der Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EGV) vereinbar ist. Leasing-Geber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat werden diskrimini...