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Einkommensteuer | einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Auslandssprachkurse
Das (IV A 5 - S 2227 - 1/03) zur einkommensteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für Auslandssprachkurse als Werbungskosten oder Betriebsausgaben nach § 9 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 4 EStG und § 12 Nr. 1 EStG Stellung genommen (Rechtsfolgen aus dem [BStBl II 2003, S. 765]).