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BFH Urteil v. - VI B 78/80 BStBl 1981 II S. 54

Gesetze: EStG (1975 und 1979) § 32 Abs. 4 Satz 3

Leitsatz

Führt ein Steuerpflichtiger mit seinem nichtehelichen Kind und dessen Mutter einen gemeinsamen Haushalt, so wird das Kind ihm (dem Vater) zugeordnet, wenn er durch eine Bescheinigung des Jugendamtes (der zuständigen Behörde) nachweist, daß das Kind zu seinem Haushalt gehört hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 54
BFHE S. 514 Nr. 131,
KAAAB-02059

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