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BFH Urteil v. - VI R 148/82

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), seine von ihm 1974 geschiedene Ehefrau und die beiden gemeinsamen minderjährigen Kinder lebten in den Streitjahren 1975 bis 1979 in einer gemeinsamen Wohnung, in der alle Familienmitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Entsprechend den Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten wurden die Kinder zunächst bei beiden Eltern berücksichtigt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 521
HAAAB-28480

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