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BFH Urteil v. - IX R 56/88 BStBl 1990 II S. 216

Gesetze: EStG 1985 § 34f

Steuerermäßigung nach § 34f EStG nur für Kinder i. S. des § 32 EStG

Leitsatz

Für die Steuerermäßigung nach § 34f EStG können nur die Kinder berücksichtigt werden, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum den einkommensteuerrechtlichen Kindbegriff erfüllen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 216
BFH/NV 1990 S. 19 Nr. 3
YAAAA-93124

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