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Körperschaftsteuer | § 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres (BFH)
Negative Einkünfte, die im
Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs vor diesem Zeitpunkt
angefallen sind, unterliegen zwar insoweit der Abzugsbeschränkung nach § 8c
KStG, als sie zum Beispiel nicht in die danach folgenden Wirtschaftsjahre
vorgetragen werden können. § 8c KStG schließt es aber nicht aus, solche
Einkünfte mit einem im Vorjahr erwirtschafteten Verlustausgleichsvolumen
(positiver Gesamtbetrag der Einkünfte) steuermindernd zu verrechnen (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Wenn innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft an einen Erwerber oder diesem nahestehende Personen übertrage...