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RENO Nr. 11 vom Seite 10

Meisterhaft ausbilden – nach der AEVO – Teil 1

Von geprüfte Rechtsfachwirtin Jana Gelbe-Haußen

Zum trat eine geänderte Fassung des Rahmenplans der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft. Die AEVO – in ihrer aktuellen Fassung gültig seit 2009 – selbst wurde nicht erneut novelliert. Die Überarbeitung des Rahmenplans wurde erforderlich, um den Schwerpunkt auf die vom Ausbilder an den Auszubildenden zu vermittelnden Handlungskompetenzen zu legen und die Inhalte den seit 2009 geänderten Herausforderungen in den Ausbildungsbetrieben in Bezug auf Digitalisierung, Heterogenität und Nachhaltigkeit anzupassen. Im Folgenden soll ein Überblick über die zunächst durch den Ausbilder in seiner Vorbereitung auf die Ausbildung junger Azubis zu erwerbenden Kompetenzen gegeben werden.

In § 1 AEVO wird der Geltungsbereich dargestellt

§ 1 Geltungsbereich

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe .

Warum also mit der AEVO beschäftigen?

Ausbildungsbetriebe, deren für die Ausbildung zuständigen Stellen die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) sind, ha...

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RENO - Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten