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Arbeitsverhältnis | Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers als Voraussetzung eines Annahmeverzugs
Ein Arbeitgeber gerät nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer aus krankheitsbedingten Gründen nicht in der Lage ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Hierfür trägt der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung die Darlegungs- und Beweislast. Der Nachweis kann durch die festgestellten Krankheitszeiten des Arbeitnehmers erfolgen.
Die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers ist – neben dessen Leistungswillen – eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freigestellt worden ist. Hier war die Arbeitnehmerin seit dem Beginn ihrer Tätigkeit bei der Arbeitgeberin im Jahr 2020 bis zu Beginn des streitigen...