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OLG Schleswig-Holstein 30.07.2025 9 U 6/25, NWB 37/2025 S. 2524

GmbH | Haftung wegen Verwendung eines GmbH-Mantels

Die Rechtsprechung des BGH, wonach bei der Verwendung des Mantels einer zunächst „auf Vorrat“ gegründeten GmbH materiell-rechtlich die der Gewährleistung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften des GmbHG entsprechend anzuwenden sind, ist auch auf den Fall der wirtschaftlichen Neugründung eines unternehmenslosen Rechtsträgers anzuwenden.

Anmerkung:

Die mit der wirtschaftlichen Neugründung verbundenen Probleme eines wirksamen Gläubigerschutzes bestünden sowohl bei der „Wiederbelebung“ eines durch das Einschlafenlassen des Geschäftsbetriebs zur leeren Hülse gewordenen Mantels durch Ausstattung mit einem (neuen) Unternehmen als auch im Zusammenhang mit der Verwendung des leeren Mantels einer Abwicklungsgesellschaft, deren Abwicklung nicht weiter betrieben wurde, so das Gericht. Die Ge...