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Mandat | Reichweite der Beratungspflicht eines Steuerberaters
Verletzt der Steuerberater seine vertragliche Pflicht, die Voraussetzungen zum steuerlichen Absetzen von Aufwendungen für ein Ferienhaus zu prüfen und insoweit eine möglichst günstige und sichere Form der Gestaltung zu wählen, indem er es unterlässt, auf eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinzuweisen, und veräußert der Geschädigte dann das Ferienhaus, fällt eine künftige Wertsteigerung nicht in den Schutzbereich dieser Vertragspflicht.
Die Schadensposition in Gestalt einer künftigen Wertsteigerung des Ferienhauses sei nicht ersatzfähig, da diese in keinem inneren Zusammenhang zu der vom Steuerberater geschaffenen Gefahrenlage gestanden habe. Der Inhalt des Steuerberatervertrags ließe eine andere Bewertung selbst dann nicht zu, wenn die Veräußerung nur mit dem Zi...