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Mietverhältnis | Veräußerung vermieteten Wohnraums an eine GmbH & Co. KG
Die Veräußerung vermieteten Wohnraums an eine Personenhandelsgesellschaft (hier: GmbH & Co. KG) löst nicht die Kündigungssperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Erwerbers aus (vgl. § 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BGB).
Die GmbH & Co. KG, die das ungeteilte Hausgrundstück erworben hatte, gehört nach Ansicht des BGH nicht zu dem in § 577a Abs. 1a BGB genannten Erwerberkreis. Die Vorschrift sei (einschränkend) dahin auszulegen, dass von dem Begriff der Personengesellschaft nicht die Personenhandelsgesellschaften erfasst seien. Die Rechtsprechung des BGH, nach der eine (Außen-)GbR ein Wohnraummietverhältnis grds. wegen Eigenbedarfs eines ihrer Gesellschafter nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kündigen darf, lasse sich nicht auf Personenhandelsgesellschaften wie die KG oder oHG übertragen.