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Insolvenz | Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH
Für die Prüfung der Frage, ob eine für die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit hinreichende Deckungslücke bestand, ist die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber ihrem (Allein-)Gesellschafter nur dann zu berücksichtigen, wenn diese fällig und tatsächlich auch ernsthaft eingefordert wurde. Auch die Einbuchung der Verbindlichkeit in die Buchhaltung und deren Passivierung im Jahresabschluss sind (noch) keine ausreichenden Indizien.
Im Streitfall machte der Insolvenzverwalter einer GmbH gegen deren ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafter erfolglos Haftungsansprüche aus § 15b Abs. 4 InsO wegen Zahlungen nach Insolvenzreife geltend. Im Zusammenhang mit der Ermittlung einer Zahlungsunfähigkeit der GmbH hat das Gericht festgestellt, dass der fällige Darlehensrückzahlungsanspruch des Gese...