Wohin man sieht
Die [i]Prüfungsdruck in Polen ist im Jahr 2024 gestiegenVerrechnungspreis-Landschaft ist auch 2025 geprägt von regulatorischer Komplexität und steigender Prüfungsintensität. In dieser IWB spiegelt sich dies in den über Jahre gewachsenen gesetzlichen Vorgaben in Polen (s. Heidecke/Gorgoń ). Dort werden Unternehmen nur stichprobenartig geprüft, dies aber mit System und mit steigenden Steuernachforderungen, seit die kombinierten Zoll- und Steuerämter (UCS) die Prüfungen durchführen. Binnen Jahresfrist hat sich das Volumen der Nachversteuerungen verdoppelt. Das durchschnittliche Mehrergebnis pro UCS-Prüfung betrug im Jahr 2024 5,63 Mio. PLN (umgerechnet 1,3 Mio. €). Der Aufsatz fasst auch die Gerichtsentscheidungen in Polen zu Verrechnungspreisen knapp thematisch zusammen und zeigt, wo es zwischen Steuerverwaltung und Steuerpflichtigen am ehesten zum Streit kommt.
[i]Verrechnungspreisregelungen leisten erheblichen Beitrag zur Komplexität des deutschen SteuerrechtsHinzu kommen die oft enormen Datenmengen, die verbundene Unternehmen aufbereiten und zu einem konsistenten System fügen müssen. Diese Arbeit geschieht oft unter Zeitdruck. Auch in Deutschland geht es dabei um viel Geld. Trotzdem erkennt die Finanzverwaltung an, dass für viele Steuerpflichtige der verrechnungspreisbezogene Compliance-Aufwand schlicht zu hoch wird. Diese empfinden die Anforderungen an die Dokumentation als unverhältnismäßig und die Vorlagefristen als „kaum erfüllbar“.
[i]Materielle Vereinfachungen oder Verfahrenserleichterungen werden gewünschtSchließlich wird das derzeitige Verrechnungspreissystem in Teilen nicht als fair empfunden. Dazu mögen der Interpretationsspielraum und die sich daraus ergebenden Unsicherheiten beitragen. An diesem Punkt gerät das Steuersystem unter Druck. Daher nimmt sich Greil der Herausforderungen und möglicher Lösungsansätze an (s. Keynote ). Der Autor entlässt den Berater dabei nicht aus der Verantwortung für klare Strukturen, operatives Management und rechtliche – lokale – Expertise.
[i]Schatten und Licht in Österreich und LuxemburgDass auch im Ausland die Zustände nicht paradiesisch sind, zeigt der Aufsatz von Reinold/Graessner zu den deutlichen Verschärfungen der Grunderwerbsteuer bei Share Deals in Österreich seit Anfang Juli. Im Gegensatz dazu steht der Überblick von Höring ab S. 672 über das „Entlastungspaket“ in Luxemburg, das seit Jahresbeginn 17 Steuersenkungen und Vereinfachungen brachte – auch zum Vorteil von Grenzgängern und Impatriates.
Der abkommensrechtlichen Betriebsstätte im Verhältnis zur Schweiz widmet sich Barbu mit seiner Besprechung des . Der Fall bot dem BFH Gelegenheit, die Bedeutung der Überlassung sog. personenbeschränkter Nutzungsstrukturen zu konturieren. Ferner begründete der Erste Senat, warum administrative Tätigkeiten, die in jedem Unternehmen anfallen, sehr wohl Haupttätigkeiten darstellen können.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 17 / 2025 Seite 1
AAAAJ-99226