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Verrechnungspreis-Compliance
Ein Oxymoron der internationalen Besteuerung?
Die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes zur Gewinnabgrenzung zwischen nahestehenden Personen birgt verschiedene Herausforderungen, die dazu führen können, dass die Steuerpflichtigen den verrechnungspreisbezogenen Compliance-Aufwand als unangemessen hoch und die Anforderungen als kaum erfüllbar empfinden. Fraglich ist, was die Gründe dafür sein können und wie dem begegnet werden könnte. Daher wird in diesem Beitrag eingangs knapp auf den Fremdvergleichsgrundsatz und seine Herausforderungen eingegangen, die die Verrechnungspreis-Compliance beeinflussen, um anschließend Lösungsansätze als Diskussionsgrundlage anzuführen.
Beim Fremdvergleichsgrundsatz handelt es sich um eine Fiktion, die sowohl im Abkommensrecht als auch in den nationalen Rechtsgrundlagen enthalten ist. In Bezug auf grenzüberschreitende Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen sollen Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsstaaten hiernach zugeordnet bzw. „aufgeteilt“ werden. Unternehmensgewinne sollen dort besteuert werden, wo sie wirtschaftlich entstehen. Herausfordernd in der praktischen Anwendung ist, dass der Fremdvergleichsgrundsatz theoretische Schwächen hat, das deutsche Steuerrecht insoweit Besonderheiten bietet und die Beteiligten verschiedene Interessen verfolgen.
Gemäß empirischen Erkenntnissen leisten Verrechnungspreisregelungen einen erheblichen Beitrag zur Komplexität des deutschen Steuerrechts. Der verrechnungspreisbezogene Compliance-Aufwand wird als unangemessen hoch und die Anforderungen als kaum erfüllbar empfunden. Zeitgleich steigt die Relevanz von Verrechnungspreissachverhalten in der Betriebsprüfung.
Daher wäre es an der Zeit, über verschiedene „Verbesserungen“ ergebnisoffen zu diskutieren.