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Gesetzgebung | Nachhaltigkeitsberichterstattung - Umsetzung europäischer Vorgaben (BMJV)
Die Bundesregierung hat am
den
Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV) beschlossen, mit dem die CSRD in das deutsche Recht umgesetzt werden
soll.
Das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung" sieht insbesondere folgende Regelungen vor:
Pflicht zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts: Betroffene Unternehmen sollen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen sog. Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen und darin über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Umfang und Detailgrad der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen gesetzlich geregel...