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Aktuelle Entwicklungen bei der Sorgfaltspflichtenregulierung nach CSDDD
Geplante Änderungen durch die EU-Omnibusse
Die Regulierungslage zur stärkeren Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensführung bleibt dynamisch. Mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit nun durch Bürokratieentlastung zu steigern – zuvor wurde die nun veränderte Regulierung mit der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit begründet – hat die EU-Kommission inzwischen diverse Omnibus-Pakete auf den Weg gebracht. Die erste Omnibus-Initiative beinhaltet weitgehende Vorschläge zur Änderung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einschließlich der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der Taxonomie-Verordnung. Die Änderungsvorschläge betreffen sowohl den zeitlichen als auch persönlichen Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsregulierungen. Hinsichtlich der Beachtung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in den Liefer- und Wertschöpfungsketten im Rahmen der CSDDD zielt die Omnibus-Initiative insbesondere darauf ab, die Sorgfaltspflichten durch Anhebung der Schwellenwerte, Verlängerung der Übergangsfristen und gezielte Ausnahmen für kleinere Unternehmen zu entschärfen. In diesem Zusammenhang wurde bereits eine neue Unternehmenskategorie angekündigt, die sogenannten kleinen Midcap-Unternehmen (Small Mid Caps, SMC), auf di...