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NWB Nr. 33 vom Seite 2281

Die GmbH & Co. KG als Einheitsgesellschaft

Vorteile, Gründungsmodelle, gelöste und ungelöste Probleme

Prof. Dr. Marco Staake

Die GmbH & Co. KG ist eine beliebte Rechtsformkombination im deutschen Gesellschaftsrecht. Sie verbindet die Merkmale einer Kommanditgesellschaft (KG) als „Herzstück“ mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) fungiert. Eine besondere Ausprägung ist die Einheitsgesellschaft, bei der die KG ihrerseits die Alleingesellschafterin der GmbH ist.

I. GmbH & Co. KG im Allgemeinen

1. Struktur

[i]Komplementäre und KommanditistenEine KG benötigt mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einen Kommanditisten (§ 161 HGB). Die Komplementäre haften unbeschränkt, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre im Handelsregister eingetragene Hafteinlage beschränkt ist. Bei der GmbH & Co. KG fungiert eine GmbH als Komplementärin, wodurch die unbeschränkte persönliche Haftung natürlicher Personen vermieden wird, da die GmbH selbst nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. Die rechtliche Zulässigkeit der GmbH & Co. KG ist seit Langem und auch vom Gesetzgeber anerkannt. S. 2282

Hinweis:

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellsch...BGBl 2021 I S. 3436