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NWB Nr. 31 vom Seite 2102

E-Rechnung: Entwurf eines Schreibens zur Klarstellung und Änderungen des UStAE veröffentlicht

Katja Newe

Nach Einführung der E-Rechnung zum hat das BMF sein Schreiben v.  um weitere Angaben zur Formatanforderung, Validierung, Änderung der Bemessungsgrundlage sowie den Aufbewahrungspflichten ergänzt. Im Entwurf wurden nun auch erstmals Änderungen im UStAE aufgenommen.

I. Klärung von Anwendungsfragen

Als E-Rechnung gilt ab ein elektronisches Datenformat, das der Norm EN 16931 entspricht oder zumindest mit ihr interoperabel ist (§ 14 Abs. 1 Satz 6 UStG). Da seit Jahresbeginn der Empfang von E-Rechnungen im regulären B2B-Geschäft verpflichtend ist, dürften den meisten die deutschen E-Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung längst ein Begriff sein. Während ein Großteil der Unternehmen noch nicht (vollständig) auf die Ausstellung von E-Rechnungen umgestiegen ist, kommt es in der Praxis indes häufig zu Fragen, wie mit fehlerhaften Formaten umzugehen ist, ob und wie E-Rechnungen korrigiert werden müssen und welche Teile bei hybriden E-Rechnungsformaten aufzubewahren sind.
Nun hat das BMF am einen Entwurf zur Konkretisierung und Ergänzung seines Schreibens v.  (BStBl 2024 I S. 1320) veröffentlicht ( NWB BAAAJ-94360). Der Entwurf ist zweigeteilt: Im ersten Teil ...