Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
E-Rechnung: Entwurf eines Schreibens zur Klarstellung und Änderungen des UStAE veröffentlicht
Nach Einführung der E-Rechnung zum hat das BMF sein Schreiben v. um weitere Angaben zur Formatanforderung, Validierung, Änderung der Bemessungsgrundlage sowie den Aufbewahrungspflichten ergänzt. Im Entwurf wurden nun auch erstmals Änderungen im UStAE aufgenommen.
I. Klärung von Anwendungsfragen
Als E-Rechnung gilt ab ein elektronisches Datenformat,
das der Norm EN 16931 entspricht oder zumindest mit ihr interoperabel ist (§ 14
Abs. 1 Satz 6 UStG). Da seit Jahresbeginn der Empfang von E-Rechnungen im
regulären B2B-Geschäft verpflichtend ist, dürften den meisten die deutschen
E-Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung längst ein Begriff sein. Während ein
Großteil der Unternehmen noch nicht (vollständig) auf die Ausstellung von
E-Rechnungen umgestiegen ist, kommt es in der Praxis indes häufig zu Fragen,
wie mit fehlerhaften Formaten umzugehen ist, ob und wie E-Rechnungen korrigiert
werden müssen und welche Teile bei hybriden E-Rechnungsformaten aufzubewahren
sind.
Nun hat das BMF am einen Entwurf zur
Konkretisierung und Ergänzung seines Schreibens v. (BStBl 2024 I
S. 1320) veröffentlicht ( NWB BAAAJ-94360). Der Entwurf ist zweigeteilt: Im
ersten Teil ...