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Die E-Rechnung – von der Pflicht zur Kür
Eine Handreichung für die Praxis
[i]Eckert, Rechnung, elektronische, Lexikon, NWB XAAAG-63696 Bis 2028 sollte nach der ViDA-Initiative der EU-Kommission vom Dezember 2022 ein standardisiertes elektronisches Meldesystem und eine zwingende elektronische Rechnungsstellung für bestimmte innergemeinschaftliche Umsätze eingeführt werden, wodurch u. a. die Zusammenfassenden Meldungen (ZM) im Binnenmarkt entfallen sollen. Bisher konnte jedoch noch keine Einigung über das ViDA-Package erzielt werden. Mit einer Umsetzung der Regelungen zu den digitalen Meldepflichten ist daher nicht vor 2030 zu rechnen. Obwohl im Detail noch unklar ist, wie das elektronische Meldesystem aussehen wird, verpflichtet der deutsche Gesetzgeber mit einer Neufassung des § 14 UStG mit dem Wachstumschancengesetz v. (BGBl 2024 I Nr. 108) im Inland ansässige Unternehmer, grundsätzlich bereits ab dem – allerdings mit Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. 2027 − bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen an andere Unternehmer eine E-Rechnung zu erstellen. Unternehmen und ihre Berater sollten sich daher schnellstmöglich auf die E-Rechnung vorbereiten und gegebenenfalls auch vor der gesetzlichen Frist umstellen. Größere Kunden oder Lieferanten könnten darauf drängen, bereits deu...