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StuB Nr. 15 vom Seite 591
E-Bilanz: Neue Taxonomie veröffentlicht
Durch das JStG 2024 (BGBl 2024 I Nr. 387 vom ) hat der Gesetzgeber Änderungen bezüglich der an die Finanzverwaltung zu übermittelnden E-Bilanzdaten in § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG beschlossen. Danach sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, auch unverdichtete Kontennachweise zu übermitteln (§ 52 Abs. 11 Satz 3 EStG). Was unter „unverdichteten“ Kontennachweisen zu verstehen ist, hat das , NWB SAAAJ-93527, BStBl 2025 I S. 1450, geklärt. Der Kontennachweis muss folgende Angaben enthalten: