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Die E-Bilanz(en) einer Personengesellschaft
Ein Überblick über die Ausgestaltung der Datensätze
Seit fast zehn Jahren besteht für Personengesellschaften die Pflicht zur Übermittlung des Inhalts von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die Finanzverwaltung (sogenannte E-Bilanz), die aufgrund der Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen effektiv zum eingeführt wurde. Zahlreiche zum Einführungszeitpunkt bestehende Fragestellungen haben sich seitdem erübrigt, auch wurden die Anforderungen seitens der Finanzverwaltung als Datenempfänger seit der erstmaligen Einführung der E-Bilanz mehrmals angepasst.
Der nachfolgende Beitrag stellt daher die aktuelle Datensatzstruktur der E-Bilanz(en) einer Personengesellschaft dar, wobei insbesondere auf die Rechenwerke Gesamthandsbilanz (einschließlich Kapitalkontenentwicklung), Ergänzungsbilanz (einschließlich Ergänzungs-GuV), Sonderbilanz (einschließlich Sonder-GuV), steuerliche Gewinnermittlung (einschließlich steuerlicher Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren) sowie die Beteiligungsbilanzierung nach der sogenannten Spiegelbildmethode eingegangen wird. Dabei stehen die Besonderheiten von Personengesellschaften gegenüber Unternehmen anderer Rechtsformen im Vordergrund.
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I. Besteuerungskonzept und Datensatzstruktur
Die [i]Zweistufige GewinnermittlungBesteuerung von Personengesellschaften im deutschen Steuerrecht erfolgt nach dem sogenannten Transparenzprinzip, wobei eine zweistufige Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung Anwendung findet. Hierbei wird den Gesellschaftern, neben deren Anteil am Gesamthandsgewinn, der sich aus dem anteiligen Ergebnis aus der Gesamthandsbilanz und dem Ergebnis einer etwaigen gesellschafterbezogenen Ergänzungsbilanz ergibt (1. Stufe), auch das Ergebnis aus einer etwaigen gesellschafterbezogenen Sonderbilanz (2. Stufe) zugerechnet. Steuersystematisch erfolgt insofernS. 978 eine weitestgehende Gleichstellung der Besteuerung des Gesellschafters einer Personengesellschaft (sogenannter Mitunternehmer) mit einem Einzelunternehmer.
Gemäß [i]Taxonomie des XBRL Deutschland§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (E-Bilanz). Der Mindestumfang der E-Bilanz wird durch das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmt (§ 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG). Dabei wird auf ein Datenschemata (sogennante Taxonomie) des XBRL Deutschland e. V. zurückgegriffen. Diese Taxonomie wird jährlich aktualisiert und besteht aus zwei Modulen:
Stammdatenmodul [i]Taxonomie besteht aus zwei Modulen (Global Common Document, GCD-Modul), dieses beinhaltet im Wesentlichen Informationen über das Dokument, den Bericht und das berichtende Unternehmen.
Jahresabschlussmodul (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP-Modul), dieses beinhaltet im Wesentlichen die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisverwendung, Kapitalkontenentwicklung, Anhang und steuerliche Gewinnermittlung.
Eine [i]Rechenwerke als eigenständiger DatensatzFolge der zweistufigen Gewinnermittlung besteht darin, dass im Rahmen der E-Bilanz auch die entsprechenden Rechenwerke jeweils einer Übermittlungspflicht als eigenständiger Datensatz unterliegen. Sofern also – neben der ohnehin zu übermittelnden Gesamthandsbilanz – auch gesellschafterbezogen Ergänzungs- oder Sonderbilanzen vorliegen, sind auch diese zwingend als eigenständige Datensätze an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Im einfachsten Fall besteht die E-Bilanz einer Personengesellschaft somit aus lediglich einem Datensatz – dem Datensatz der Gesamthand –, während im komplexesten Fall „1 + 2 • Anzahl der aktuellen Gesellschafter + Anzahl der im Wirtschaftsjahr ausgeschiedenen Gesellschafter + Anzahl mittelbarer Gesellschafter“ E-Bilanz-Datensätze vorliegen.
II. Gesamthandsbilanz
1. GCD-Modul
Aufgrund der generell rechtsformneutralen Ausgestaltung der E-Bilanz-Taxonomie sind von Personengesellschaften zunächst Angaben zu Dokument, Bericht und Unternehmen zu übermitteln.
Unter [i]Berichtsbestandteile des Datensatzes der Gesamthandden „Informationen zum Bericht“ ist der Datensatz der Gesamthand als solcher unter der Position „Bilanzart steuerlich bei PersG/Mitunternehmerschaften“ zu kennzeichnen (genInfo.report.id.statementType.tax.statementTypeTax.GHB). Auch sind die im Datensatz enthaltenen Berichtsbestandteile, über Bilanz und GuV hinaus, bei Personengesellschaften insbesondere
„steuerliche Gewinnermittlung“ (genInfo.report.id.reportElement.reportElements. SGE),
„steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ (genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP) und
„Kapitalkontenentwicklung“ (genInfo.report.id.reportElement.reportElements.KKE)
anzukündigen.
Unter [i]Angaben zu beteiligten Gesellschaftern„Identifikationsmerkmale des Unternehmens“ (genInfo.company.id) besteht eine rechtsformspezifische Besonderheit darin, dass detaillierte Angaben zu den einzelnen an der Personengesellschaft beteiligten Gesellschaftern (genInfo.company.id.shareholder) vorzunehmen sind. Diese Angaben beinhalten u. a. Name und Steuernummer des Gesellschafters sowie dessen rechtlichen Status, mithin Gesellschaftergruppe und Rechtsform. S. 979