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StuB Nr. 14 vom Seite 535

E-Bilanz: Änderungen der Taxonomie 6.8

Überblick über die wichtigsten Änderungen des Datensatzes

StB Dr. Johannes Riepolt

Mit Schreiben vom hat das BMF den amtlichen Datensatz nach § 5b EStG für die E-Bilanz veröffentlicht. Dieser ist grds. verpflichtend für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Zudem ist eine optionale Anwendung für Wirtschaftsjahre 2024 oder 2024/2025 möglich, eine technische Übermittlung für Echtfälle ist ab Mai 2025 vorgesehen. Die inhaltlichen Änderungen der Taxonomie 6.8 gehen überwiegend auf redaktionelle Anpassungen sowie qualitätssichernde Aspekte zurück. Davon sind u. a. die Bezeichner in deutscher und englischer Sprache, die sog. Mussfeldauszeichnungen und die definitionGuidance betroffen, die überprüft und erforderlichenfalls angepasst wurden. Darüber hinaus wurden Anpassungen vor dem Hintergrund der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer, der Mindeststeuer (Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen, MinStG) und dem Ertragsausweis spendensammelnder Unternehmen vorgenommen. Auch erfolgten Anpassungen der zeitlichen Gültigkeit zahlreicher Taxonomiepositionen.

Kirsch, E-Bilanz (EStG), infoCenter, NWB YAAAE-44755

Kernaussagen
  • Für die neue Taxonomie 6.8 bestand an unterschiedlichen Stellen Anpassungsbedarf gegenüber der Taxonomie 6.7.

  • Ab der Taxonomie-Version 6.9, die ab dem Wirtschaftsjahr 2026 anzuwenden sein wird, soll ausweislich des BMF-Schreibens zur Einführung der Taxonomie 6.8 von der bisherigen Mussfeld-Logik abgewichen werden.

  • Es werden dann nicht mehr sämtliche Mussfelder einer Taxonomie auf deren werthaltige Übermittlung geprüft, sondern nur noch die für die jeweilige Rechtsform des berichtenden Unternehmens relevanten Mussfelder.

I. Einleitung

[i]Briesemeister/Schäperclaus, in: Prinz/Kanzler, Handbuch Bilanzsteuerrecht, 4. Aufl. 2021, Rz. 1260, NWB SAAAH-92817 Dönmez, in: Kanzler/Kraft/Bäuml. EStG online Kommentar, 9. Aufl. 2024, § 5b, NWB KAAAJ-52113 Das BMF veröffentlicht jährlich aktualisierte Taxonomien, die als amtlicher Datensatz bei der Übermittlung der E-Bilanz nach § 5b EStG zu verwenden sind. Nachdem in der Taxonomie 6.7 nur wenige gesetzlich bedingte Änderungen zu beachten waren, sind in der Taxonomie 6.8 insbesondere Anpassungen aufgrund der Einführung der globalen Mindeststeuer, dem Ausweis von Erträgen bei spendensammelnden Unternehmen sowie der Darstellung des Eigenkapitals berichtender Unternehmern enthalten. Zusammen mit der Taxonomie wurde auch der überarbeitete technische Leitfaden veröffentlicht.