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Nachhaltigkeitsberichterstattung | Delegierter Rechtsakt zur Vereinfachung der ESRS-Berichterstattung für Unternehmen der ersten Welle verabschiedet (WPK)
Die Europäische Kommission hat am
einen Delegierten Rechtsakt zur Änderung des ersten Sets der European
Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet. Die sogenannte
„Quick Fix“-Verordnung sieht gezielte Erleichterungen für
Unternehmen der sogenannten ersten Welle der Nachhaltigkeitsberichterstattung
vor. Angesichts der Unsicherheiten durch die Omnibus I-Vorschläge hat die
Kommission beschlossen, diese Unternehmen durch verlängerte und erweiterte
Übergangsvorschriften bei einzelnen Angabepflichten für die Berichtsjahre 2025
und 2026 zu entlasten. Dies teilte die WPK mit.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
Betroffene Unternehmen können beispielsweise weiterhin auf Angaben zu den erwarteten finanziellen Auswirkungen bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Risiken verzichten – eine Erleichte...