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NaRp Nr. 7 vom Seite 195

Die Einbeziehung von Stakeholdern im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Teil 1: Übersicht über die Anforderungen gemäß ESRS

Dr. Josef Baumüller und Oliver Scheid M. Sc.

Die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD und den ESRS stellen viele Unternehmen in der EU vor große Herausforderungen. Weit über Aufgaben wie jene der Datensammlung, KPI-Definition und Prozess-Neugestaltung hinaus fordern sie dazu auf, die für die Unternehmensberichterstattung eingenommene Perspektive zu erweitern: hin zu einer zunehmenden Einbeziehung gesellschaftlicher Anliegen, ausgedrückt durch die legitimen Interessen der Stakeholder, mit denen sich ein Unternehmen verbunden sieht. Obwohl bereits die aktuell noch geltende Rechtslage gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) bzw. des CSR-RUG – aufgrund der noch nicht erfolgten (und somit verspäteten) Umsetzung der CSRD in deutsches Recht – eine solche Bezugnahme auf die Stakeholder-Interessen durchklingen ließ, ist diese Forderung nunmehr in konkretisierter Form im europäischen Bilanzrecht verankert. Der Darstellung der einschlägigen Anforderungen an Unternehmen an den Stakeholder-Einbezug und ihrer Implikationen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung widmet sich der erste Beitragsteil. Im zweiten Teil ab S. 202 wird näher auf Praxisbeispiele eingegangen, die den Stakeholder-Einbezug in der Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2024 zeigen. Abschließend wird ein gesamthaftes Fazit zur Bedeutung der Stakeholder-Einbeziehung in den ESRS abgeleitet.

Kernaussagen
  • Die Vorgaben der ESRS widmen sich ausführlich dem Begriffsverständnis und der Bedeutung der Stakeholder eines Unternehmens für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Es wird dabei ein grundsätzlich weit gefasster Stakeholder-Begriff etabliert, der nach verschiedenen Merkmalen unterteilt wird. Diese sind an unterschiedlichen Stellen der Wesentlichkeitsanalyse bzw. der Identifikation der relevanten Angabepflichten von Bedeutung.

  • Für Unternehmen ist die Identifikation der maßgeblichen Stakeholder entlang der neuen Vorgaben eine große Herausforderung. Hiernach sind entsprechende Dialogmechanismen zu entwickeln, die wiederum in den Gesamtrahmen einer Sustainable Corporate Governance zu betten sind.