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Auslegung und Klarstellung der Regulierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
EU-Kommission veröffentlicht FAQ zur CSRD
Bereits seit diesem Jahr werden große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die Richtlinie zu Nachhaltigkeitsberichterstattung ( Corporate Sustainability Reporting Directive; CSRD) anwenden müssen. Ab dem Jahr 2025 kommen europaweit sukzessive tausende von Unternehmen hinzu. Im Zuge der erstmaligen Anwendung bzw. der Vorbereitung auf diese sind sowohl für Unternehmen als auch Berater und Prüfer noch viele Fragen offen. Um diese zu adressieren, hat die EU-Kommission nun einen Entwurf für eine Mitteilung zur Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften bzgl. der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, der insgesamt 90 Frequently Asked Questions (FAQ) umfasst.
Kirsch, CSRD (Corporate Social Responsibility Directive), infoCenter, NWB EAAAJ-50077
Welche Vorgaben und offiziellen Informationsquellen gibt es zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Welche Klarstellungen hat die EU im Rahmen der FAQ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung herausgegeben?
Welche Fragen sind weiterhin offen und sollten von offizieller Seite adressiert werden?
I. Einleitung
[i]Sopp, Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Regierungsentwurf vom Juli 2024 zum CSRD-Umsetzungsgesetz, StuB 15/2024 S. 596, NWB UAAAJ-72196 Zwirner/Boecker, RegE zur CSRD-Umsetzung in Deutschland, NaRp 9/2024 S. 8, NWB KAAAJ-74178 Bis 2050 klimaneutral zu sein, das ist nur eines der ambitionierten Umweltziele der EU. Um dieses und weitere Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, sind in den vergangenen Jahren einige Regulierungen auf europäischer Ebene verabschiedet bzw. auf den Weg gebracht worden. Darunter auch die Überarbeitung und Erweiterung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese soll zum einen die Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen erhöhen, die wiederum vermehrt in unternehmensinternen und externen Entscheidungen, z. B. in Bezug auf Kreditvergaben und Kaufentscheidungen, berücksichtigt werden sollen, um nachhaltige Aktivitäten und Unternehmen zu fördern. Zum anderen soll der Stellenwert von Nachhaltigkeitsinformationen deutlich erhöht und auf das Niveau von Finanzinformationen angehoben werden.
Eine erste Gruppe Unternehmen ist – nach der Umsetzung im HGB – bereits rückwirkend für das Geschäftsjahr 2024 zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach der CSRD verpflichtet. Durch die noch fehlende Erfahrung bestehen derzeit viele Herausforderungen und offene Fragen bei der Umsetzung sowie Auslegung der Anforderungen. Dementsprechend gibt es eine große Auswahl an privatwirtschaftlichen Unterstützungsangeboten. Es fehlt jedoch vor allem an verlässlichen und offiziellen Informationen der Regulierung, insbesondere, da einige Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – die CSRD bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Nun hat die EU-Kommission einen ersten Entwurf von Erläuterungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, welcher im Rahmen dieses Beitrags vorgestellt wird. In Anbetracht der vielen verschiedenen Gesetzgebungsverfahren und Unterstützungshilfen kritisieren Unternehmen, den Überblick zu verlieren, weshalb der Beitrag zu Beginn eine Übersicht und Einordnung der relevanten Anforderungen und (in-)offiziellen Unterstützungshilfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet. S. 788