Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 27.11.2024 IV R 25/22, Kommentierte Nachricht BBK 4/2025 S. 145

Einkommensteuer | Betriebsausgabenabzug einer Holding nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG

Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die als Holding tätig ist und ausschließlich Dividenden von einer Tochter-Kapitalgesellschaft bezieht, kann ihre laufenden Verwaltungs- und Abschlusskosten nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur zu 60 % absetzen. Denn ihre Dividendeneinnahmen sind nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG nur zu 60 % steuerpflichtig, und die Verwaltungs- und Abschlusskosten stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Dividenden.

[i]Klägerin war gewerblich geprägt und erzielte nur Dividendenerträge Die Klägerin war eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand die Beteiligung an anderen Gesellschaften war. Sie war Alleingesellschafterin der V-GmbH und erzielte aus dieser Beteiligung Dividenden, die nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG zu 40 % steuerfrei waren. Weitere Einnahmen erzielte die Klägerin nicht. Ihre Kosten für Abschluss- und Prüfungsarbeiten, Rechtsberatung, Bankgebühren sowie ihre Bei...