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Einkommensteuer | Betriebsausgabenabzug einer Holding nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG
Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die als Holding tätig ist und ausschließlich Dividenden von einer Tochter-Kapitalgesellschaft bezieht, kann ihre laufenden Verwaltungs- und Abschlusskosten nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur zu 60 % absetzen. Denn ihre Dividendeneinnahmen sind nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG nur zu 60 % steuerpflichtig, und die Verwaltungs- und Abschlusskosten stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Dividenden.
[i]Klägerin war gewerblich geprägt und erzielte nur Dividendenerträge Die Klägerin war eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand die Beteiligung an anderen Gesellschaften war. Sie war Alleingesellschafterin der V-GmbH und erzielte aus dieser Beteiligung Dividenden, die nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG zu 40 % steuerfrei waren. Weitere Einnahmen erzielte die Klägerin nicht. Ihre Kosten für Abschluss- und Prüfungsarbeiten, Rechtsberatung, Bankgebühren sowie ihre Bei...