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BFH 19.11.2024 VIII R 26/21, Kommentierte Nachricht BBK 4/2025 S. 146

Einkommensteuer | Auflösung eines Zinsswaps im Zusammenhang mit einer Mietimmobilie

Löst der Steuerpflichtige einen Zinsswap auf, den er im Zusammenhang mit der Finanzierung einer zum Privatvermögen gehörenden Mietimmobilie abgeschlossen hat, führen negative Ausgleichszahlungen für den Zinsswap nicht zu Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften, sondern nur zu negativen Kapitaleinnahmen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5 EStG. Zur steuerlichen Auswirkung bei Zugehörigkeit der Immobilie zum Betriebsvermögen siehe Hinweise unten.

[i]Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Swapzahlungen und VermietungseinkünftenZwar stellen sowohl die laufenden Darlehenszinsen als auch die laufenden Swapzahlungen Werbungskosten nach §§ 21, 9 EStG dar. Denn der wirtschaftliche Zusammenhang, der zwischen den Darlehenszinsen und den Vermietungseinkünften besteht, erstreckt sich auf einen Zinsswap, wenn dieser das Zinsänderungsrisiko des Immobiliendarlehens absichern...