Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 20.11.2024 VI R 21/22, Kommentierte Nachricht BBK 4/2025 S. 144

Einkommensteuer | Unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen kein Arbeitslohn

Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf einen Arbeitnehmer der Gesellschafter stellt keinen Arbeitslohn dar, wenn die Übertragung nicht maßgeblich durch das Arbeitsverhältnis veranlasst ist, sondern der Unternehmensnachfolge dient. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer als erfahrenes Mitglied der Geschäftsleitung den Sohn der bisherigen Gesellschafter als neuen Geschäftsführer unterstützen soll.

[i]Gesellschafter übertragen Anteile auf ihren Sohn sowie auf fünf Mitglieder der GeschäftsleitungDie Klägerin war als Arbeitnehmerin in der Geschäftsleitung der X-GmbH tätig. Gesellschafter der X-GmbH waren die Eheleute A und B. A vollendete im Jahr 2012 das 65. Lebensjahr. In einer Gesellschafterversammlung im Jahr 2013 verständigten sich beide Gesellschafter auf eine Übertragung ihrer Gesellschaftsanteile auf ihren geschäftlich noch unerfahrenen Sohn S sowie auf...