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IWB Nr. 21 vom Seite 833

Korrekturen nach § 1 Abs. 3e AStG

Ann-Kathrin Lefarth

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 857Der mit dem Wachstumschancengesetz neu eingeführte § 1 Abs. 3e Satz 2 i. V. mit Satz 1 AStG setzt zum einen die Verwaltungsauffassung, Einkünfteberichtigungen aufgrund von Risikokontrollbeiträgen inländischer Gesellschaften im Rahmen konzerninterner Finanzierungsbeziehungen vornehmen zu wollen, gesetzlich nicht um. Zum anderen werden Steuerpflichtige hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen einer Korrektur im Unklaren gelassen.

I. Wirkungsweise einer Korrektur i. S. des § 1 Abs. 3e Satz 2 i. V. mit Satz 1 AStG

Gemäß [i]Keine Rechtsgrundlage für eine Vergütungspflicht der durch inländische Gesellschaften erbrachten RisikokontrollbeiträgeRz. 3.147 des Entwurfs v.  und Rz. 3.125 der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 soll eine Zinsertragsreduktion bei der Finanzierungsgesellschaft durch die Annahme vergütungspflichtiger Leistungsbeziehungen der Gesellschaften mit Risikokontrollbeiträgen zur Finanzierungsgesellschaft erreicht werden. Der Gesetzeswortlaut gibt dafür jedoch nichts her. § 1 Abs. 3e Satz 2 i. V. mit Satz 1 AStG regelt als gesetzlichen Regelfall, dass für die „Tätigkeit einer Finanzierungsgesellschaft“ von einer funktions- und risikoarmen Dienstleistung auszugehen ist. Es wird jedoch nicht bestimmt,...