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BFH Urteil v. - V R 62/97 BStBl 1999 II S. 253

Gesetze: UStG 1980/1991 § 4 Nr. 11

Auch der mittelbare Vermittler eines Versicherungs- oder Bausparkassenvertrages führt steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 11 UStG 1980/1991 aus

Leitsatz

Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 11 UStG 1980/1991 führt auch aus, wer nur mittelbar an der Vermittlung eines Versicherungs- oder Bausparkassenvertrages mitwirkt. Dafür kann es genügen, daß der Versicherungs- oder Bausparkassenvertreter durch Betreuung, Überwachung oder Schulung von nachgeordneten selbständigen Vermittlern sowie durch Prüfung eines jeden Vertragsangebots mittelbar auf den Kunden einwirken kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 253
ZAAAA-96443

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