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NWB Nr. 34 vom Seite 2328

Reichweite der Prüfungspflichten des Notars bei Grundlagengeschäften einer GmbH

Zugleich ein Blick auf den Missbrauch der Vertretungsbefugnis durch den GmbH-Geschäftsführer

Dr. Christian Bosse

Der Notar ist bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrags durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zur Überprüfung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis verpflichtet. Das ) [i]Zur Notarhaftung Bosse, NWB 43/2021 S. 3207hat sich mit der interessanten Frage befasst, wie weit die Prüfungspflicht des beurkundenden Notars in Bezug auf die internen Mitwirkungsrechte der Gesellschafter bei der Übertragung des wesentlichen Vermögens einer GmbH gehen. Und unter welchen Umständen muss ein Notar bei einem Missbrauch der Vertretungsbefugnis durch den Geschäftsführer einschreiten?

I. Pflichten des Notars bei der Beurkundung unter Mitwirkung von Vertretern

Ein Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkundungsgesetzBeurkG). Bestehen Zweifel, ob das Geschäft dem Gesetz oder dem wahren Willen der Beteiligten entspricht, sollen die Bedenken mit den Beteiligten erörtert werden (§ 17 Abs. 2 Satz 1 BeurkG).

[i]Pflicht zur Prüfung der Vertretungsmacht des VertretersWird ein Vertrag unter Mitwirkung von Vertretern geschlossen, hat der Bundesgerichtshof (vgl. u. a.