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BFH Urteil v. - VII R 4/98 BStBl 1998 II S. 761

Gesetze: AO 1977 § 34 Abs. 1AO 1977 §§ 69, 191 Abs. 1BGB § 26

Zur Übertragbarkeit der Grundsätze zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers auf den Vereinsvorstand

Leitsatz

Ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorsitzender eines Vereins, der sich als solcher wirtschaftlich betätigt und zur Erfüllung seiner Zwecke Arbeitnehmer beschäftigt, haftet für die Erfüllung der steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins grundsätzlich nach denselben Grundsätzen wie ein Geschäftsführer einer GmbH.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 761
IAAAA-96359

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