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FG Köln Urteil v. - 8 K 1829/15 EFG 2018 S. 1869 Nr. 22

Gesetze: AO § 69, AO § 166, AO § 191 Abs 1, InsO § 178 Abs 1 Satz 2, AO § 34 Abs 3

Verfahren

Haftung für Lohnsteuer, Drittwirkung nach § 166 AO

Leitsatz

Der ehemalige GmbH-Geschäftsführer ist im eigenen Verfahren wegen Haftung für Lohnsteuer gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Höhe der Lohnsteuerschuld ausgeschlossen, wenn er wegen offener Gehaltsforderungen selbst Insolvenzgläubiger des Steuerschuldners ist und im Prüfungstermin keinen Widerspruch gegen die Höhe der Steuerschuld eingelegt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1869 Nr. 22
LAAAG-96781

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