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BFH Urteil v. - I R 9/95 BStBl 1997 II S. 703

Gesetze: KStG 1977 §§ 8 Abs. 3 Satz 2, 27 Abs. 3 Satz 2

Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem beherrschenden Gesellschafter; ,,Nur-Rohgewinntantiemevereinbarung''

Leitsatz

1. Vereinbarungen, die eine Kapitalgesellschaft mit ihrem beherrschenden Gesellschafter abschließt, sind auslegungsfähig. Vor allem bei Dauerschuldverhältnissen kann zu Auslegungszwecken auf die tatsächliche Übung ab dem Zeitpunkt zurückgegriffen werden, ab dem sie objektiv erkennbar nach außen in Erscheinung tritt.

2. Bestehen keine Anhaltspunkte, die die Ernsthaftigkeit einer abgeschlossenen Rohgewinntantiemevereinbarung in Zweifel ziehen, kann der Fremdvergleich zu einer Entgeltkorrektur nur unter Angemessenheitsgesichtspunkten führen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 703
BFH/NV 1996 S. 82 Nr. 4
HAAAA-95999

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