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StuB Nr. 11 vom Seite 429

Steuerliche Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen eingeschränkt?

BFH klärt: Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei marktkonformer Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung

Dipl.-Finanzwirt StB Benjamin Schloßmann und Dipl.-Finanzwirt StB Tobias Englich, LL.M

Der erstmals eine eindeutige höchstrichterliche Klarstellung zur steuerrechtlichen Behandlung von Erlösen aus Mitarbeiterbeteiligungen und zur Zuordnung zu den unterschiedlichen Einkunftsarten vorgenommen. Diese Thematik ist besonders relevant, da Unternehmen vermehrt Mitarbeiterbeteiligungen als Instrument der Mitarbeiterförderung und -motivation einsetzen. Durch die Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Unternehmens entsteht nicht nur eine engere Bindung zum Arbeitgeber, sondern auch ein finanzieller Anreiz, der zur Steigerung der Unternehmensleistung beitragen kann. Neben der Analyse und der Einordnung der Entscheidung soll es in dem Beitrag insbesondere um die Darstellung der Möglichkeiten und Folgen für die Gestaltungsberatung bei Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen gehen.

Kernfragen
  • Inwiefern hat die steuerliche Beurteilung des verbilligten Erwerbs einer Mitarbeiterbeteiligung und die spätere Veräußerung einheitlich zu erfolgen?

  • Welchen Einfluss haben sog. Leaver-Klauseln auf die Einkünftequalifikation i. S. des § 19 EStG?

  • Wie wirkt sich das besprochene Urteil auf die steuerliche Gestaltungspraxis in Bezug auf eine rechtssichere Beratung aus?

I. Entscheidung des BFH

1. Ausgangssachverhalt

[i]Geserich, Kein lohnsteuerlicher Fortsetzungszusammenhang bei (echten) Mitarbeiterbeteiligungen, NWB 14/2024 S. 906, NWB RAAAJ-63796 Schloßmann/Englich, Besteuerung von virtuellen Beteiligungen, StuB 7/2023 S. 302, NWB UAAAJ-36556 Merx, in: Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG online Kommentar, 9. Aufl. 2024, § 19, NWB YAAAJ-52156 In dem vorliegenden Rechtsstreit hatte der für Lohnsteuer zuständige VI. Senat des BFH über die steuerrechtliche Fragestellung zur Klassifizierung des Erlöses aus dem Verkauf von Mitarbeiterbeteiligungen als Arbeitslohn zu entscheiden.

Der Kläger, ein leitender Angestellter einer GmbH, beteiligte sich im Zuge einer Unternehmensübernahme durch eine Investorengruppe als Kommanditist an einer der Investorengruppe zugehörigen vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG. Durch seine Kommanditeinlage erwarb er mittelbar Anteile an der GmbH, die später in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und börsennotiert wurde.

Als die Kommanditisten sich daraufhin zurückzogen und ihre Anteile übertrugen, erhielt der Kläger Aktien an der Aktiengesellschaft im Wert von mehreren Millionen Euro. Das FA wertete die Differenz zwischen dem Wert der erhaltenen Aktien und der geleisteten Kommanditeinlage als steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Der Rechtsstreit beschäftigt sich mit der Frage, ob diese finanzielle Vorteilsgewährung im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung als Entlohnung für die Tätigkeit des Klägers und damit als Arbeitslohn anzusehen ist. Das FG Baden-Württemberg gab der dagegen gerichteten Klage in der Erstinstanz statt.