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Kein lohnsteuerlicher Fortsetzungszusammenhang bei (echten) Mitarbeiterbeteiligungen
[i]Antoine, NWB 11/2024 S. 705, NWB IAAAJ-61524 Mit Urteil v. - VI R 1/21 (NWB YAAAJ-60311) hat der BFH – erstmals in dieser Deutlichkeit – klargestellt, dass es keinen lohnsteuerlichen Fortsetzungszusammenhang bei (echten) Mitarbeiterbeteiligungen gibt. Der verbilligte Erwerb einer (Kapital-)Beteiligung führt, soweit durch das Arbeitsverhältnis veranlasst, zu einem lohnsteuerbaren Vorteil, der bei Zufluss als Arbeitslohn zu versteuern ist. Damit ist der Erwerbsvorgang steuerlich abgeschlossen. Denn Erwerb und Veräußerung einer (Kapital-)Beteiligung (am Arbeitgeber) sind zwei unterschiedliche – steuerlich voneinander getrennt und unabhängig zu betrachtende − Sachverhalte. Deshalb wirkt ein ggf. bei Erwerb der Beteiligung bestehender arbeitslohnbegründender Veranlassungszusammenhang nicht im Rahmen eines späteren Veräußerungsvorgangs fort.
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I. Ausgangssachverhalt
[i]BFH, Urteil v. 14.12.2023 - VI R 1/21, NWB YAAAJ-60311 Der Kläger war in leitender Position bei der A-GmbH beschäftigt. Die Anteile an der A-GmbH wurden von der Y-AG gehalten, welche von einer Investorengruppe (X) mittelbar über mehrere Tochtergesellschaften, letztlich über die S-Kapitalgesellschaft, mit dem Ziel erworben wurde, di...