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Photovoltaikanlagen und Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Änderungen durch den „offiziellen“ Referentenentwurf eines JStG 2024
[i]Seifert, NWB 20/2024 S. 1374Das BMF hat den Verbänden am einen abgestimmten („offiziellen“) Entwurf eines JStG 2024 v. zur kurzfristigen Stellungnahme übersandt. Danach soll sich in § 3 Nr. 72 Satz 1 EStG die bisherige objektbezogenen Prüfung nach jeweiliger Gebäudeart (s. hierzu Seifert, NWB 20/2024 S. 1374, 1376) gravierend ändern.
[i] Referentenentwurf eines JStG 2024 v. 17.5.2024 Steuerfrei sind nach dem abgestimmten Entwurf
„die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von auf, an oder in Gebäuden (einschließlich Nebengebäuden) vorhandenen Photovoltaikanlagen, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft beträgt.“
[i]Anwendungsregelung geändert!Die neue objektbezogene Prüfung sollte nach dem zunächst kursierenden nicht abgestimmten Referentenentwurf am Tag nach der Verkündung des JStG 2024 gelten; also rückwirkend für den gesamten VZ 2024. Davon hat der Gesetzgeber nunmehr Abstand genommen. Nunmehr ist in § 52 Abs. 4 EStG-E eine spezielle Übergangsregelung vorgesehen.
[i]Neue AnwendungsregelungDie neue objektbezogene Prüfgrenze (30 kW...