Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III R 53/93 BStBl 1997 II S. 269

Gesetze: BerlinFG (Fassung vom ) § 19 Abs. 2, 7, 8AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 1 Satz 2, Abs. 2

Die Nichteinhaltung der Verbleibensvoraussetzungen bei der Investitionszulage stellt ein rückwirkendes Ereignis dar. Werden die Verbleibensvoraussetzungen in mehreren der erforderlichen Kalenderjahre nicht eingehalten, beginnt die Festsetzungsfrist jeweils am Ende dieser Kalenderjahre neu zu laufen

Leitsatz

Die Nichteinhaltung der Verbleibensvoraussetzungen bei der Investitionszulage (hier: mindestens dreijähriges Verbleiben eines Wirtschaftsgutes in einem Betrieb oder in einer Betriebstätte in Berlin) stellt ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 19 Abs. 7 und 8 BerlinFG i. V. m. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 dar. Wird die Voraussetzung des Verbleibens in Berlin in mehreren der erforderlichen Verbleibensjahre nicht eingehalten, beginnt die Festsetzungsfrist am Ende eines jeden Kalenderjahres, in dem dieses Ereignis eingetreten ist, jeweils neu zu laufen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 269
BFH/NV 1997 S. 195 Nr. -1
OAAAA-95803

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen