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BFH Urteil v. - III R 3/94 BStBl 1997 II S. 827

Gesetze: AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2BerlinFG i. d. F. des EGAO 1977 § 19 Abs. 7

Durch Subventionsbetrug erlangte Investitionszulage kann innerhalb der verlängerten Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 zurückgefordert werden, wenn das Zulagengesetz lediglich die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften allgemein für anwendbar erklärt

Leitsatz

Durch Subventionsbetrug erlangte Investitionszulagen können innerhalb der verlängerten Festsetzungsfristen des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 zurückgefordert werden, sofern die betreffenden Zulagengesetze (hier § 19 Abs. 7 BerlinFG i. d. F. des EGAO 1977) keine speziellen Verjährungsvorschriften enthalten, sondern allgemein die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO 1977 für entsprechend anwendbar erklären.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 827
CAAAA-96053

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