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Plastikabgabe nun auch in Deutschland – das EWKFondsG
Sonderabgabe für Hersteller und Inverkehrbringer ab 2024 sowie weitere Prüfpflichten für Online-Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister
Deutschland rangiert beim Recycling von Kunststoffen im internationalen Vergleich schon recht weit vorn. Die Schäden, die der sich kaum zersetzende Kunststoff in der Umwelt anrichtet, sind hinlänglich bekannt. Städte und Gemeinden müssen zunehmend in die kostspielige Sammlung der Plastikabfälle aus den öffentlichen Anlagen investieren und erreichen trotzdem keine vollständige Befreiung der Umwelt von Einwegplastik. Gerade die Einwegkunststoffprodukte, denen im Alltag nur eine kurze Nutzungsdauer zugedacht ist, gilt es daher noch stärker aus der Natur fernzuhalten. Mit dem am verkündeten Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) werden ab 2024 Hersteller und Inverkehrbringer von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu einer Sonderabgabe verpflichtet. Online-Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister treffen neue Kontrollpflichten. Anspruchsberechtigte Entsorger müssen für die Erstattung ihrer Kosten einen Antrag stellen. Betroffene sollten die nächsten Monate nutzen, um zu prüfen, ob das Gesetz für sie relevant ist und welche Vorbereitungen sie im Hinblick auf die daraus resultierenden Verpflichtungen bis zum Inkrafttreten zum treffen müssen.