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Umwandlungssteuer | § 18 Abs. 3 UmwStG erfasst nicht sogenanntes neu gebildetes Betriebsvermögen (BFH)
§ 18 Abs. 3 Satz 1 UmwStG gilt auch im Fall des (identitätswahrenden) Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Die Klägerin ist eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die aus der formwechselnden Umwandlung der A GmbH hervorgegangen ist. Sie erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und bestand im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Grundlage der Betriebsaufspaltung war ein vermietetes bebautes Grundstück. In 2010 beschloss die Gesellschafterversammlung der A GmbH die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine GmbH & Co. KG. Dazu übertrug B zunächst einen Teilgeschäftsanteil an der A GmbH auf die B GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsfüh...