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BFH Urteil v. - IV R 91/94 BStBl 1996 II S. 289

Gesetze: EStG 1971 § 2aEStG 1971 § 10d EStG 1975 § 15 Abs. 2EStG 1979 § 10dEStG 1979 i. d. F vom § 15aEStG 1979 i. d. F vom § 52 Abs. 20 a Satz 4EStG 1990 § 10d

Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das durch Verluste aus gewerblicher Tierzucht entstanden ist, ist sachlich unbillig

Leitsatz

Die Besteuerung eines aus der Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten resultierenden Veräußerungsgewinns ist sachlich unbillig, wenn dem negativen Kapitalkonto Verluste zugrunde liegen, die der Steuerpflichtige wegen des Ausgleichs- und Abzugsverbots für gewerbliche Tierzucht und -haltung nicht hatte verrechnen können (Anschluß an , BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 289
BFH/NV 1996 S. 160 Nr. 7
RAAAA-95533

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